Abschlüsse
In der Gesamtschule sind die Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums in einem umfassenden Gesamtangebot aufgegangen. Die Eltern, die Kinder und die Lehrer:innen legen im Verlauf der Schulzeit gemeinsam und schrittweise fest, welcher Bildungsgang und -abschluss den persönlichen Anlagen, Neigungen und Fähigkeiten der einzelnen Schüler:innen am besten entspricht.
Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10, in der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) die Jahrgangsstufen 11 bis 13.
An der Gesamtschule können alle Abschlüsse und Berechtigungen erworben werden, die von der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium vergeben werden. Die jeweiligen Abschlüsse richten sich nach den Zeugnisnoten. Entscheidend für die Schulabschlüsse ist außer den Zensuren die Teilnahme an Kursen der Fachleistungsdifferenzierung (Grundkurse und Erweiterungskurse).
Alle Abschlüsse und Berechtigungen der Gesamtschule werden von allen Bundesländern anerkannt.
Wir vergeben die folgenden Abschlüsse und Berechtigungen:
In der Sekundarstufe I
- nach Klasse 9
– Hauptschulabschluss - nach Klasse 10
– Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder
– Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife FOR oder
– Fachoberschulreife mit Qualifikation FOR Q – die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
In der Sekundarstufe II
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Mit der Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben, die nicht nur zu einem Studium an einer Hochschule berechtigt, sondern zugleich den Weg in eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule eröffnet.
- Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 12
Schüler:innen, die die gymnasiale Oberstufe vor dem Abitur verlassen, können vom Ende der Jahrgangsstufe 12 an den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Dieser Abschluss wird in Nordrhein-Westfalen sowie in folgenden Ländern anerkannt: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen oder ein 1-jähriges gelenktes Praktikum nachgewiesen wird.