DeutschlandTicket
Schüler:innen erhalten über den Schulträger (Stadt Essen) eine Schülerfahrkarte (DeutschlandTicket) zu einem ermäßigten Preis, wenn die in der Schülerfahrkostenverordnung festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.
Dies ist meistens dann der Fall, wenn der einfache Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Schule für Schüler:innen
der Sekundarstufe I (bis einschließlich Jahrgangstufe 10) mehr als 3,5 km und
der Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen 11-13) mehr als 5 km beträgt.
Bitte beachten Sie dabei, dass die Gesamtschule über zwei Standorte verfügt:
- Keplerstr. 58: Jahrgänge 5-7
- Böcklinstr. 27: Jahrgänge 8-13
Das DeutschlandTicket gilt nicht nur für den Schulweg, sondern auch in der Freizeit und den Ferien deutschlandweit.
Auch für das DeutschlandTicket müssen Sie als Eltern bzw. die volljährigen Schüler:innen einen Abo-Vertrag mit der Ruhrbahn GmbH (Ruhrbahn) abschließen.
Es ist grundsätzlich monatlich ein Eigenanteil zu bezahlen!
Antragsformulare für ein ermäßigtes DeutschlandTicket sowie die Vertragsunterlagen sind in den Schulsekretariaten erhältlich.