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Schulpflegschaft

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Wie arbeitet die Schulpflegschaft an der Gesamtschule Holsterhausen?

Die Schulpflegschaft besteht aus den gewählten Vertreter:innen der einzelnen Klassenpflegschaften (Klasse 5-10) und Jahrgangsstufen (Klasse 11-13).

Unsere Aufgabe ist es, die Anliegen und Interessen der Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter:innen und ihrer Kinder in unserer Schule zu vertreten. Um dies zu gewährleisten, tagen regelmäßig Schulpflegschaftssitzungen abgehalten (zwei-bis dreimal im Schuljahr), in denen aktuelle Informationen ausgetauscht, bekannte (bzw. aktuelle) Probleme und Bedürfnisse/Wünsche angesprochen und diskutiert werden. Gemeinsam wird in diesem Rahmen versucht  Lösungen zu finden.

An den Schulpflegschaftssitzungen nimmt auch die Schulleitung teil. Dies ermöglicht einen  direkten Austausch zwischen Eltern und Schulleitung. Durch wertschätzende und kooperative Zusammenarbeit können Anliegen, Wünsche und Vorschläge aus der Elternschaft berücksichtigt bzw. an die zuständigen Gremien weitergeleitet werden. (Lehrer:innenkonferenz, Schulkonferenz, Fachkonferenz etc.) Aus dem Kreis der Schulpflegschaft werden zudem Vertreter:innen der Eltern für die Schulkonferenz gewählt. Diese besteht aus Vertreter:innen der Elternschaft, der Schüler:innen, der Lehrer:innen sowie der Schulleitung.

Die Zusammenarbeit und der Austausch innerhalb der Elternschaft macht nicht nur Spaß, sondern bietet auch für jede und jeden die Möglichkeit sich gleichberechtigt einbringen zu können und somit auch eigene Ideen und Anregungen vorstellen und umsetzen zu können.

Jedes neue Schuljahr bietet sich die Möglichkeit des Mitmachens, da zu Beginn des Schuljahres in allen Klassenstufen Vertreter:innen für die Klassenpflegschaft gewählt werden.

Will ich was verändern?
Habe ich gute Ideen für die Schule?
Möchte ich mit anderen engagierten Eltern zusammenarbeiten?

 

Wenn Sie solche Fragen mit ja beantworten können, ist die Schulpflegschaft der richtige Ort.

Herzlich willkommen!